Beschäftigung von Saisonarbeitskräften: Sozialversicherungsrechtlicher Status von Hausmännern und Hausfrauen / Prüfpraxis
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG):
GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE E.V. (GlFA):
Negativbescheinigung der CNPAS (Rumänische Rentenversicherung)
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Saisonarbeitskräften
Nachforderung von polnischen Sozialversicherungsbeiträgen durch die ZUS
Einige landwirtschaftliche Betriebe, die polnische Saisonkräfte mit einer A1- Bescheinigung (polnisches Sozialversicherungsrecht ist anzuwenden) beschäftigt haben, erhalten derzeit ein Schreiben in polnischer Sprache von der polnischen Sozialversicherung ZUS. Darin werden sie darüber informiert, dass sie verpflichtet sind das Beschäftigungsverhältnis der ZUS zu melden und die Sozialversicherungsbeiträge für polnische Saisonkräfte nachzuzahlen.
Betriebe, die ein Schreiben von der ZUS erhalten und bei denen die angegebenen Daten zu den beschäftigten Personen und den Zeiträumen zutreffen und die die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt haben können vor dem 31. Dezember des Jahres die geleisteten Beiträge von den deutschen Sozialversicherungsträgern zurück fordern. Der Antrag hierfür ist bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Informationen zur Polnischen Sozialversicherung ZUS
- Muster Aufforderung ZUS zur Beitragszahlung in polnischer Sprache
- Muster Aufforderung ZUS zur Beitragszahlung in deutscher Sprache
- Hinweise zum Ausfüllen der Formulare zum Abführen der pol. Sozialversicherungsbeiträge -erstellt durch die ZUS
- Antragsformular zur Erstattung deutscher Sozialversicherungsbeiträge
- Info Flyer ZUS 2009