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Flächenmeldung für Notfallzulassungen nach Art. 53 VO EG Nr. 1107/2009

Ab 2025 ist eine Flächenmeldung durch Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch das BVL als Notfallzulassung genehmigt wurden, erforderlich.

Die Meldung über das Formular unten betrifft nur die Sparte Obst und Mitglieder des VSSE, die Mittel, die nach Art. 53 zugelassen wurden, nutzen möchten. Sofern Ihr Betrieb parallel in einem Obstbau-Landesverband oder Landesbauernverband mit Flächen als Mitglied gelistet ist, geben Sie das bitte im Formular an.

Die Daten sollen jährlich bis zum 19. Februar bzw. bei Neuanlage eingetragen werden.
Bei Aufgabe einer Obstkultur bitte ebenfalls eine "0" (Null) über das Formular melden.

Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung der Flächenmeldung per E-Mail, die Sie bitte im Fall einer Kontrolle vorlegen müssen.

Bitte einloggen um Meldung vorzunehmen.

Hinweis: Die Meldung ist erst erfolgt, wenn nach "Daten prüfen" auf Folgeseite "Angaben abschicken" geklickt wurde.