WILLKOMMEN BEIM VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V. (VSSE)!
Hier sind Sie richtig, wenn Sie:
- mehr über Spargel und Erdbeeren erfahren möchten.
- Muster, Arbeitsverträge und Formulare benötigen.
- rechtliche Informationen, zum Beispiel zur Saisonbeschäftigung oder Vermarktung suchen.
Wer sind wir?
Der VSSE ist mit rund 630 Mitgliedern Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer. Er setzt sich für moderne Produktionsmethoden sowie die Beschäftigung von Erntehelfer und Erntehelferinnen ein und informiert Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die aktuellen Herausforderungen der Branche.
Der VSSE kooperiert im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände mit weiteren Partnern: mit der Vereinigung der Spargelanbauer Westfalen-Lippe e.V., dem Verband der ostdeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer, der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Schleswig-Holstein e.V., der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V., dem Spargelerzeugerverband Südbayern e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Südhessen und dem Landesverband Obstbau Westfalen-Lippe.
Mehr über den VSSE erfahren Sie hier.
Mindestlohnerhöhung 2026 und 2027
Die Mindestlohnkommission hat sich für folgende Mindestlohnerhöhungen entschieden:
ab 1. Januar 2026: 13,90 €/Std. brutto
ab 1. Januar 2027: 14,60 €/Std. brutto
Hier finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission:
https://download.vsse.de/Mitglieder/Mindestlohn_Beschluss_2025_06_27.pdf
Stellungnahme zur Mindestlohnerhöhung PDF
Es wird nach interner Überprüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums keine Sonderregelung für die Landwirtschaft geben, da diese aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung nicht möglich ist.
VSSE-Prozesskostenhilfe bei Klagen gegen DRV
Die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist für osteuropäische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine faire und günstige Möglichkeit, ihr Einkommen zu verbessern, und für Arbeitgeber, um wettbewerbsfähig zu produzieren.
„Leider stehen die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit über den Ausgang der vierjährigen Prüfung durch die DRV. Im schlechtesten Fall müssen die Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile – und damit 40 % der Lohnkosten – sowie Verzugszinsen und Säumniszuschläge für vier Jahre rückwirkend zahlen. Diese Forderungen können Betriebe in ihrer Existenz bedrohen“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.
In letzter Zeit wurden mehrere Urteile zugunsten der Betriebe gefällt – insbesondere hinsichtlich der Beweislastumkehr und der Frage der Berufsmäßigkeit von Hausfrauen und Hausmännern. Es besteht Hoffnung, dass diese und weitere Urteile entweder durch eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts oder durch eine politische Lösung eine langfristige Verbesserung bewirken.
Um in dieser Angelegenheit für eine höhere Rechtssicherheit der Betriebe zu sorgen und Betriebe zu ermutigen, gegen Bescheide der DRV zu klagen, bietet der VSSE seinen Mitgliedern eine Prozesskostenbeteiligung an. Sollte ein Betrieb vor Gericht unterliegen, wird ein finanzieller Beitrag zu den Prozesskosten geleistet. Jährlich stellt der VSSE 15.000 Euro dafür bereit.
Der VSSE-LinkedIn-Kanal
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Veranstaltungen
30. expoSE & 15. expoDirekt
Termin: 18. bis 19. November 2026
Ort: Messe Karlsruhe
Veranstalter: Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeererzeuger e.V. (VSSE)
Info für Aussteller: bis 30. April 2026 Frühbucherrabatt von 5 % auf die Standfläche
Weitere Informationen und Anmeldung: www.expo-se.de
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42. Erdbeertag (vor Ort und online)
Termin: Dienstag, 8. Dezember 2026, 9 - ca. 15.30 Uhr (ab 8.30 Uhr Einlass)
Veranstalter: Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Karlsruhe, Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeererzeuger e.V. (VSSE)
Ort: Landwirtschaftliches Technologie Zentrum (LTZ) Augustenberg, Karlsuhe-Grötzingen
Weitere Informationen folgen.
Noch Fragen?
Sie haben die Information, die Sie suchen, nicht auf Anhieb gefunden, und haben beispielsweise Fragen zu folgenden Themen:
Baurecht:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um im Außenbereich Unterkünfte oder Hofläden zu bauen?
- Wie viel m² sind für Beschäftigte in der Unterkunft zu berücksichtigen?
- Wie viele Waschräume und Toiletten werden benötigt?
Verkauf:
- Darf ich Werbeschilder an den Straßenrand aufstellen?
- Wo darf mein Verkaufstand errichtet werden?
- Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Wie darf ich an Sonntagen und Feiertagen meine Produkte verkaufen?
- Darf ich eine offene Ladenkasse nutzen oder muss es eine Registrierkasse mit TSE sein?
Beschäftigung:
- Welcher Zeitraum gilt für meine Ertehelfer/innen: 102 Tage oder vier Monate?
- Welche Unterlagen benötige ich für eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
- Was ist zu beachten, wenn ich kurzfristig beschäftigte Ehepaare einsetze oder junge Hausmänner?
- Wie werden ukrainische Praktikanten und Studenten (Ferienbeschäftigte/ über ZAV) eingestellt?
- Wo finde ich Muster und Arbeitsverträge auf Polnisch, Rumänisch, Ukrainisch etc.?
- Wie kann ich den Lohn der Saisonarbeitskräfte besteuern (Lohnsteuerpauschale etc.)?
- Worauf ist beim Mindestlohn zu achten?
- Wie erfasse ich die Arbeitszeit richtig?
Transport:
- Welchen (internationalen) Führerschein benötigen meine Fahrer?
- Welche Ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft beim Personentransport und bei der Güterbeförderung?
Dann melden Sie sich gerne bei Simon Schumacher, VSSE-Geschäftsführer, unter Tel.: 07251 / 3032080.
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