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WILLKOMMEN BEIM VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V. (VSSE)!

Hier sind Sie richtig, wenn Sie:

  • mehr über Spargel und Erdbeeren erfahren möchten.
  • Muster, Arbeitsverträge und Formulare benötigen.
  • rechtliche Informationen, zum Beispiel zur Saisonbeschäftigung oder Vermarktung suchen.

Wer sind wir?

Der VSSE ist mit rund 630 Mitgliedern Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer. Er setzt sich für moderne Produktionsmethoden sowie die Beschäftigung von Erntehelfer und Erntehelferinnen ein und informiert Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die aktuellen Herausforderungen der Branche.
Der VSSE kooperiert im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände mit weiteren Partnern: mit der Vereinigung der Spargelanbauer Westfalen-Lippe e.V., dem Verband der ostdeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer, der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Schleswig-Holstein e.V., der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V., dem Spargelerzeugerverband Südbayern e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Südhessen und dem Landesverband Obstbau Westfalen-Lippe.
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Neue Urteile gegen DRV

Aktenzeichen:
L 16 BA 27/21
S1 BA 3/21

Urteil hier herunterladen

Nun auch ein Urteil aus Bayern zu Saisonarbeitskräften:

Urteil des 16. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.09.2024 gegen die Deutsche Rentenversicherung zur Frage der „Berufsmäßigkeit“ von Saisonarbeitskräften.

Das Landessozialgericht München hat die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 09.03.2023 (AZ: 1 BA 3/21) entschieden. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut wurde aufgehoben und die Revision nicht zugelassen. Damit folgt Bayern der Rechtsprechung, die sich in Baden-Württemberg bereits etabliert hat:

Dies ist eine positive Entscheidung für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen. Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung haben sich in letzter Zeit bei Prüfungen häufig auf diese nun aufgehobene Entscheidung des Sozialgerichts Landshut gestützt. Dies führte dazu, dass bei Saisonarbeitskräften die „Berufsmäßigkeit“ regelmäßig nur vermutet wurde. Dies ist unter Berufung auf das Landshuter Urteil nun nicht mehr möglich. Die DRV trägt die Beweislast für die „Berufsmäßigkeit“ einer Beschäftigung.

Das Landessozialgericht hat in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass der vierseitige Fragebogen zur Versicherungspflicht/-freiheit Inhalt und Umfang der Prüfung des Arbeitgebers vorgibt, definiert aber auch begrenzt. Der Arbeitgeber hat seine Pflichten erfüllt, wenn er die von der DRV zur Verfügung gestellten Fragebögen verwendet, auf Vollständigkeit überprüft und seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung den dort gemachten Angaben nicht vertraut und anderer Auffassung ist, muss sie nachweisen, dass und warum die Tätigkeit der Saisonarbeitskraft „berufsmäßig“ ausgeübt wurde.

Wir empfehlen Arbeitgebern, dieses Urteil zu ihren Unterlagen zu nehmen und an ihr Personalbüro/Steuerberater weiterzuleiten, damit diese Argumente bei der Prüfung durch die DRV zur Verfügung stehen. Allerdings ist dieses Urteil keine Grundsatzentscheidung. Daher ist es weiterhin ratsam und auch richtig, ergänzende Nachweise über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Arbeitnehmer zu verlangen.

_____________________________________________________

L 2 BA 3128/22  S 6 BA 1656/20
SG Freiburg

Hier runterladen

Zum Streitfall:

Eine Arbeitnehmerin hatte im Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/ Versicherungsfreiheit sowohl "Hausfrau" mit der Erklärung "Lebt von Rente von Angehörigen" als auch "Schülerin" angegeben, was durch einen Stempel der Schule bestätigt wurde.

Die DRV forderte Sozialversicherungsbeiträge nach, da nach ihrer Auffassung die Angaben widersprüchlich seien und der Betrieb den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt habe, weshalb die Beweislast für die Sozialversicherungsfreiheit beim Betrieb liege und auch Säumniszuschläge hinzukämen.

Dagegen wehrte sich der Betrieb und bekam vor dem 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 24. Juni 2024 Recht.

In seiner Begründung macht das Gericht folgende wichtige Aussagen:

  • Die Angabe im Fragebogen als Hausfrau und Schülerin ist nicht unschlüssig, da eine Schülerin im Rahmen einer Großfamilie gleichzeitig durch mehrere Renten von Angehörigen finanziell abgesichert sein kann. Eine Beweislastumkehr (von der DRV zum Arbeitgeber) ist nicht vorzunehmen, da sich die Angaben nicht widersprechen.
  • Saisonarbeit ist eine „unstete Beschäftigung“ und wird typischerweise nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt. Es besteht daher Sozialversicherungsfreiheit, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
  • Dem Urteil des SG Landshut vom 09.03.2023 - S 1 BA 3/21t, das bereits bei einem Hinzuverdienst von 10 % aus einer geringfügigen Beschäftigung von einer Berufsmäßigkeit ausgeht, so dass diese Beschäftigung nur sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden kann, wurde vom 2. Senat des Landessozialgerichts widersprochen, da dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen würde.
  • Die Beweislastumkehr tritt nicht ein, wenn die Angaben des Arbeitnehmers plausibel sind.
  • In den Fällen, in denen die Beweislast beim Arbeitgeber liegt, können Säumniszuschläge hinzukommen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Urteil des 2. Senats in Stuttgart um eine Einzelfallentscheidung und nicht um eine höchstrichterliche Grundsatz-Entscheidung handelt.

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 8. Senat vom 12.04.2017 L 8 R 987/15 ER hingewiesen. Hier runterladen.

 

Weitere Infos finden Mitglieder in der Blitzinfo vom 17.07.2024.


Der VSSE-YouTube-Kanal

 

Erfahren Sie mehr über die Produkte der Aussteller auf der expoSE & expoDirekt 2023 und folgen Sie uns auf unserem YouTube-Kanal!



Veranstaltungen

 

Hofladen des Jahres 2024 - Online-Preisverleihung

Termin: 7. November 2024, 19 Uhr

Veranstalter: HOFdirekt und top agrar

Weitere Informationen: www.hofladen-des-jahres.de

Anmeldung: Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme

Messeduo expoSE & expoDirekt 20024

Termin: 20. - 21. November 2024

Ort: Messe Karlsruhe

Veranstalter: VSSE e.V.

Weitere Informationen: www.expo-se.de

1. Steinobst-Forum im Rahmen der expoSE

Termin: 20. November 2024

Ort: Messe Karlsruhe, Konferenraum 4/5

Weitere Informationen: www.expo-se.de/steinobst-forum

Anmeldung: nicht notwendig, Teilnahme im Messeticket inbegriffen - Hier geht's zum Ticketshop.

35. Spargeltag im Rahmen der expoSE

Termin: 20. November 2024

Ort: Messe Karlsruhe, Konferenzsaal

Weitere Informationen: Programm Spargeltag

Anmeldung: nicht notwendig, Teilnahme im Messeticket inbegriffen - Hier geht's zum Ticketshop.

2. Beerentechnik-Forum im Rahmen der expoSE

Termin: 21. November 2024

Ort: Messe Karlsruhe, Konferenzsaal

Weitere Informationen: www.expo-se.de/beerentechnik-forum

Anmeldung: nicht notwendig, Teilnahme im Messeticket inbegriffen - Hier geht's zum Ticketshop.

Direktvermarkter-Forum im Rahmen der expoDirekt

Termin: 20. + 21. November 2024

Ort: Messe Karlsruhe, Stand von der Fachzeitschrift HOFdirekt, Halle 1, Stand G02

Weitere Informationen: www.expo-se.de/direktvermarkter-forum

Anmeldung: nicht notwendig, Teilnahme im Messeticket inbegriffen - Hier geht's zum Ticketshop.

Grünberger Gemüsebautage - Pflanzenschutz Spezial 2024

Termin: 26. - 28. November 2024

Ort: Bildungsstätte Gartenbau Grünberg, Gießener Straße 47, 35305 Grünberg (Hessen)

Veranstalter: Fachgruppe Gemüsebau im BOG

Weitere Informationen: Programm

Anmeldung: Anmelde-PDF

Unternehmertage Spargel & Erdbeer 2024

Termin: 1. bis 3. Dezember 2024

Ort: Bohrer Hof in Hartheim am Rhein

Veranstalter: Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH / Magazin Spargel & Erdbeer Profi

Weitere Informationen: Programm und Anmeldung

Erdbeertag 2024 hybrid

Termin:
Dienstag, 10. Dezember 2024,
9 - 16 Uhr

Ort:
Karlsruhe-Grötzingen, Begegnungsstätte, Niddastr. 9

und Online

Veranstalter:
Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Karlsruhe
und VSSE e.V.

VSSE-Generalversammlung

Termin: 24. Januar 2025, 13 Uhr

Ort: DLR Rheipfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt

Weitere Informationen folgen.

Pfälzer Spargeltag

Termin: 24. Januar 2025, 15 -18 Uhr mit anschließendem Get-together

Veranstalter: DLR Rheinpfalz, BDSE e.V. und VSSE e.V.

Ort: DLR Rheipfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt

Weitere Informationen folgen.

13. Bundesbeerenobstseminar Weinsberg

Termin: 5. - 6. Februar 2025

Veranstalter: Verein Ehemaliger Weinsberger e.V., in fachlicher Zusammenarbeit mit der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg

Ort: LVWO Weinsberg, Traubenplatz 5,74189 Weinsberg

Programm: Bundesbeerenobstseminar Weinsberg

Anmeldeschluss: 15. Januar 2025

Anmeldung: Hier können Sie sich anmelden.

Tag des Deutschen Spargels

Termin: 5. Mai 2025

Weitere Informationen folgen.

Tag der Deutschen Erdbeere

Termin: 24. Mai 2025

Weitere Informationen folgen.

Tag der Deutschen Heidelbeere

Termin: 7. Juli 2025

Weitere Informationen folgen.

 


Noch Fragen?

Sie haben die Information, die Sie suchen, nicht auf Anhieb gefunden, und haben beispielsweise Fragen zu folgenden Themen:

Baurecht:

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um im Außenbereich Unterkünfte oder Hofläden zu bauen?
  • Wie viel m² sind für Beschäftigte in der Unterkunft zu berücksichtigen?
  • Wie viele Waschräume und Toiletten werden benötigt?

Verkauf:

  • Darf ich Werbeschilder an den Straßenrand aufstellen?
  • Wo darf mein Verkaufstand errichtet werden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
  • Wie darf ich an Sonntagen und Feiertagen meine Produkte verkaufen?
  • Darf ich eine offene Ladenkasse nutzen oder muss es eine Registrierkasse mit TSE sein?

Beschäftigung:

  • Welcher Zeitraum gilt für meine Ertehelfer/innen: 102 Tage oder vier Monate?
  • Welche Unterlagen benötige ich für eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?
  • Was ist zu beachten, wenn ich kurzfristig beschäftigte Ehepaare einsetze oder junge Hausmänner?
  • Wie werden ukrainische Praktikanten und Studenten (Ferienbeschäftigte/ über ZAV) eingestellt?
  • Wo finde ich Muster und Arbeitsverträge auf Polnisch, Rumänisch, Ukrainisch etc.?
  • Wie kann ich den Lohn der Saisonarbeitskräfte besteuern (Lohnsteuerpauschale etc.)?
  • Worauf ist beim Mindestlohn zu achten?
  • Wie erfasse ich die Arbeitszeit richtig?

 Transport:

  • Welchen (internationalen) Führerschein benötigen meine Fahrer?
  • Welche Ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft beim Personentransport und bei der Güterbeförderung?

Dann melden Sie sich gerne bei Simon Schumacher, VSSE-Geschäftsführer, unter Tel.: 07251 / 3032080.


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Diese Unternehmen unterstützen den VSSE als Fördermitglieder:

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